Werden im Rahmen der diagnostischen Verfahren Tumorzellen und bösartiges Gewebe in der Prostata festgestellt, bedeutet diese Diagnose nicht zwingend, dass im Anschluss weitreichende Therapiemaßnahmen eingeleitet werden. Prostatakrebs ist eine Krebsart, die in den meisten Fällen sehr langsam wächst und bei vielen Betroffenen keine lebensbedrohlichen Ausmaße annimmt. Aus diesem Grund kann es unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien sinnvoll sein, lediglich die Entwicklung des Karzinoms regelmäßig zu überprüfen und vorerst nicht therapeutisch einzugreifen.
Die Leitlinie zur Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms bezieht sich diesbezüglich auf die Maßnahmen der Active Surveillance, zu deutsch: Aktive Überwachung. Bei der Aktiven Überwachung werden Niedrigrisikogruppen bei Prostatakrebs engmaschig überwacht, um den Zeitpunkt einer aktiven Behandlung möglichst weit nach hinten zu schieben.
Zur Gruppe der Patienten, die im Rahmen der Aktiven Überwachung betreut werden, gehören Männer mit Prostatakrebs, bei denen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Diese Angaben sind nicht zwingend verbindlich. Die Leitlinie verweist auf weitere Gegebenheiten, die eine Aktive Überwachung bei Prostatakrebs zulassen (beispielsweise beim lokal begrenzten Prostatakarzinom) bzw. möglicherweise doch eingreifende therapeutische Maßnahmen empfehlenswert machen. Grundsätzlich sollte jeder Patient über die Möglichkeit der Aktiven Überwachung informiert und über die Risiken einer kurativen, also auf Heilung abzielenden Therapie ausführlich aufgeklärt werden.
Entscheiden sich Patient und behandelnder Arzt für die Behandlungsstrategie der Aktiven Überwachung, empfiehlt es sich, in den ersten zwei Jahren nach der Diagnose alle drei Monate einen PSA-Test und eine digital-rektale Untersuchung (DRU) durchzuführen. Bleibt nach diesen ersten zwei Jahren der PSA-Wert unverändert und die DRU ergibt keine Auffälligkeiten, sollte der Turnus der Kontrolle auf sechs Monate ausgeweitet werden.
Eine Wiederholung der Biopsie sollte erstmals sechs Monate nach der Diagnose erfolgen, anschließend alle zwölf bis 18 Monate in den ersten drei Jahren nach dem Befund. Sind die Gewebeproben unauffällig, kann der Turnus meist auf Kontrollen im Drei-Jahres-Abstand erhöht werden. Sobald sich im Rahmen der Aktiven Überwachung Veränderungen des Prostatakarzinoms einstellen, die die Voraussetzungen zur Aktiven Überwachung nicht mehr erfüllen, sollten umgehend Maßnahmen zur kurativen Therapie eingeleitet werden.
Sabrina Mandel