Zwischen der Diagnose und dem Abschluss der therapeutischen Behandlung bei Prostatakrebs vergehen in der Regel mehrere Monate. In diesem Zeitraum muss sich der Patient nicht nur mit der Diagnose Krebs, möglichen Beeinträchtigungen durch die Therapie und daraus folgenden Veränderungen in seinem Alltag vertraut machen, sondern auch damit, dass ihn die Diagnose Prostatakrebs ein Leben lang begleiten wird. Schmerzen und körperliche Beeinträchtigungen sind dabei nur eine Seite der Erkrankung. Viele Männer leiden vor allem seelisch unter den Begleiterscheinungen der Therapie und haben Angst vor einem erneuten Ausbruch der Krebserkrankung.
Die Rückkehr in den normalen Alltag fällt vielen Betroffenen deshalb schwer. In Deutschland ist eine langfristige Nachbetreuung von Patienten mit Prostatakrebs vorgesehen sowie eine Anschlussrehabilitation, die möglichst unmittelbar nach einer Operation und einem Krankenhausaufenthalt wahrgenommen werden soll. Bereits während der Behandlung kann es für viele Patienten hilfreich sein, in einer Selbsthilfegruppe über Ängste und Zweifel zu sprechen und sich anderen Betroffenen anzuvertrauen. Adressen für Selbsthilfegruppen in Ortsnähe bietet der Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e. V. (BPS).
Während sich die Maßnahmen zur Nachsorge langfristig an die Therapie anschließen sollen, ist die Rehabilitation in Form einer Anschlussrehabilitation unmittelbar und kurzfristig nach Therapieende vorgesehen. In Deutschland sind die Ziele, Maßnahmen und Träger der Kostenübernahme der Rehabilitation im Sozialgesetzbuch geregelt. In den meisten Fällen sind entweder die Krankenkasse oder die Rentenversicherung die Kostenträger.
Eine Rehabilitation hat die Wiedereingliederung des Patienten in das gesellschaftliche, soziale und auch berufliche Leben zum Ziel. Maßnahmen während der Rehabilitation sind deshalb einerseits die körperliche Wiederherstellung mit beispielsweise Krankengymnastik und Physiotherapie. Andererseits bildet die seelische Unterstützung in Einzel- und Gruppengesprächen bei Patienten nach Prostatakrebs eine wichtige Säule der Rehabilitation. Aber auch Tipps zur gesunden Ernährung sowie Rauch- und Alkoholentwöhnung können zum Programm der Rehabilitation zählen.
Ob eine Rehabilitation sinnvoll ist, soll meist schon während der Durchführung der therapeutischen Maßnahmen entschieden werden. Der behandelnde Arzt gibt Auskunft über den zu erwartenden Zustand nach der Therapie und auch darüber, inwieweit eine stationäre Rehabilitation sinnvoll werden könnte. Bei der stationären Rehabilitation verbleibt der Patient für die Dauer der Rehabilitation in der Klinik. Grundsätzlich sollte der Antrag auf eine Rehabilitation noch während der Therapie eingereicht werden. Neben einer Empfehlung des behandelnden Arztes gehört eine schriftlich begründete Antragstellung zu den Formularen. Die Kliniksozialdienste stehen ihren Patienten in der Regel beratend und unterstützend zur Seite.
Der Patient hat ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Klinik, was bei der Antragstellung auf eine Rehabilitation vom zuständigen Träger berücksichtigt werden soll. Das Wunsch- und Wahlrecht gibt dem Patienten ein Mitspracherecht bei der Wahl der Rehaklinik in Ortsnähe und auch darüber, welche therapeutischen Maßnahmen im Zuge einer ambulanten, teilstationären oder stationären Reha durchgeführt werden sollten. Die letzte Entscheidung trifft allerdings der Kostenträger, wobei nach erster Ablehnung des Antrags die Möglichkeit auf Widerspruch binnen vier Wochen besteht.
Es wird empfohlen, dass der Patient innerhalb von zwölf Wochen nach Ende der Therapie von Prostatakrebs eine Nachsorgeuntersuchung erhalten sollte. Die langfristige Nachsorge hat zum Ziel, eine erneute Entstehung von Tumorzellen und/oder Begleit- und Folgeerkrankungen frühzeitig erkennen und behandeln zu können. Die Nachsorge kann bereits während der Rehabilitationsphase beginnen.
In der Regel werden Untersuchungen zur Nachsorge in den ersten drei Jahren nach der Therapie etwa im zeitlichen Abstand von drei Monaten durchgeführt. Arzt-Patienten-Gespräche über den allgemeinen Zustand, mögliche Beschwerden und Nebenwirkungen der Therapie gehören ebenso zur Nachsorge wir die körperliche Untersuchung. Inwieweit und in welchem Umfang Termine zur Nachsorge nach diesen ersten drei Jahren erfolgen, sollte offen zwischen Arzt und Patient besprochen werden. Manche Patienten wünschen auch drei Jahre nach Therapieende trotz unauffälligen Befunden weiterhin eine umfassende Betreuung.
Sabrina Mandel